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Rückschnitt des Erbsenstrauchs durch Studenten der Hochschule Anhalt Foto: Sandra Dullau

Die rechtliche Basis für den Umgang mit invasiven Neophyten:

Ausreißen erlaubt?

Der Umgang mit invasiven Neophyten wird national, europaweit sowie international durch Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen geregelt. Invasive Neophyten werden dabei allerdings nicht singulär betrachtet, sondern gemeinsam mit invasiven Tierarten, invasiven Pilzen sowie invasiven Genotypen behandelt.

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Regelungen der einzelnen Ebenen:

Sachsen-Anhalt

Deutschland

Europa

International

Seit 1.1.2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.

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Korina | Koordinationsstelle Invasive Neophyten in Schutzgebieten
Sachsen-Anhalts beim UfU e.V.
Große Klausstraße 11, 06108 Halle
Telefon 0345-202 65 30, Fax 0345-685 85 216
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